7. Gesetze_Institutionen
Link: Wikipedia
 
Institutionen, Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, Meldestellen Jugendmedienschutz, Fachbeiträge und -publikationen, Foren

http://www.lehrer-online.net

Das BSI untersucht Sicherheitsrisiken bei der Anwendung der Informationstechnik und entwickelt Sicherheitsvorkehrungen. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik:

http://www.bsi-fuer-buerger.de/druck/index.htm

 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV

§ 1
Zweck des Staatsvertrages

Zweck des Staatsvertrages ist der einheitliche Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden, sowie der Schutz vor solchen Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen.

aus: http://www.schure.de/22620/jmstv.htm

"Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofes, des Bundesverwaltungsgerichtes, des Bundesarbeitsgerichtes, des Bundessozialgerichtes oder des Bundesfinanzhofs sind ja mittlerweile ebenso frei zugänglich wie die Entscheidungen der Rechtsprechungsdatenbank Nordrhein-Westfalen und die Entscheidungen vieler weiterer Oberlandesgerichte, Landgerichte und sonstiger Gerichte (vgl. dazu das Gerichtsverzeichnis)."

aus: http://www.jusline.de/mitarbeiten.html