Das BSI untersucht Sicherheitsrisiken bei
der Anwendung der Informationstechnik und entwickelt
Sicherheitsvorkehrungen. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik:
Zweck des Staatsvertrages ist der einheitliche Schutz der Kinder und
Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und
Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen
oder gefährden, sowie der Schutz vor solchen Angeboten in elektronischen
Informations- und Kommunikationsmedien, die die Menschenwürde oder sonstige
durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen.